Nachlass***Erbschaft***Schenkung
Wir kümmern uns um Ihre Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wenn die Vermögenswerte einer verstorbenen natürlichen Person an den Erben übergehen, fällt Erbschaftsteuer an. Ähnlich verhält es sich, wenn eine lebende natürliche Person einer anderen etwas schenkt. In diesem Fall sprechen wir von Schenkungsteuer. Der Beschenke bzw. der Erbe ist durch die Bereicherung leistungsfähiger geworden, weshalb er darauf Steuern zu entrichten hat.
Die Steuern lassen sich jedoch umlegen bzw. vor dem Übergang der Vermögenswerte schon vorausschauend gestalten. Und zwar so, dass Ihre Steuerabgabe so gering wie möglich ausfällt.
- Wir ermitteln den Steuerbetrag für Sie und berücksichtigen dabei zuverlässig, welche Werte besteuert müssen und welche nicht.
- Wir berücksichtigen die maximalen Freibeträge, zum Beispiel für ein Haus, die Innenausstattung, ein Grundstück, ein Unternehmen oder Kunstsammlungen.
- Je nach Verwandtschaftsgrad ermitteln wir die Steuerklasse und den Steuerbetrag, zum Beispiel wenn die Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Enkel Werte empfangen. Dabei berücksichtigen wir auch die unterschiedlichen, maximalen Freibeträge.
- Sie erhalten eine Übersicht der Termine, zu denen die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer jeweils zu entrichten ist.
- Sie erhalten die komplette, professionelle Deklaration von uns, die wir gerne für Sie beim zuständigen Finanzamt einreichen.
- Wir prüfen den Bescheid für Sie und setzen uns mit dem Finanzamt in Verbindung, zum Beispiel um ggf. Einspruch einzulegen.
Das persönliche Gespräch
ist durch nichts zu ersetzen! Kostenlose Auskünfte auch per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und können aus diesem Grund leider nicht erteilt werden.
Vereinbaren Sie daher telefonisch ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren persönlichen Daten, damit wir Sie kontaktieren können.
Ihre Ansprechpartner:
Maria Frantsuzova * Steuerberaterin und Weiterbildung im Bereich Testamentvollstreckung
Astrid Treykorn *Steuerberaterin und Dipl.Kauffrau (FH), erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)





